Ausführlichere Infos A-Z

Das Tagesstätten-ABC  -  Alle Infos auf einen Blick

A

Die Anmeldung für die Tagesstätte kann zeitgleich mit der Aufnahme des Kindes in die schulvorbereitende Einrichtung (SVE) bzw. in die Schule erfolgen. Es ist aber auch ein späterer Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) - gegebenenfalls auch unter dem laufenden Schuljahr - möglich. Das Antragsblatt erhalten Sie über das Sekretariat unserer Einrichtung jederzeit auf Anfrage bzw. während des allgemeinen Aufnahmeverfahrens.

B

Die Bezahlung / Kosten hierfür werden in der Regel auf Antrag vom überörtlichen Träger der Sozialverwaltung, dem Bezirk Niederbayern, übernommen. Lediglich an den Kosten für das Mittagessen (sog. "häusl. Ersparnis") werden die Eltern einkommensabhängig mit einem Betrag von derzeit 26,85 € monatlich beteiligt.
Wie geht`s - welche Wege sind notwendig?
Das einrichtungsinterne Antragsformular (s.o. -> A) wird - sobald es uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt - umgehend an den Bezirk weitergeleitet; Sie erhalten von diesem dann ein - zugegeben - etwas komplexeres Antragsformular (bezügl. Einkommensüberprüfung), das Sie dann wiederum möglichst rasch bearbeiten und an den Bezirk zurücksenden (am besten mit einem/mehreren Arztbriefen in der Anlage bezüglich vorliegender Diagnosen bei Ihrem Kind).
Wichtig: Erst bei gültiger Kostenzusage durch den Bezirk kann Ihr Kind in die HPT aufgenommen werden. Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antragsformulars? - Dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Bezirk (auf dem Antragsformular angegeben) oder auch an uns.

C

Leitbild Caritas - unter der Trägerschaft dieses großen, anerkannten Wohlfahrtsverbandes steht in unserer täglichen Auseinandersetzung mit den uns anvertrauten behinderten Kindern und Jugendlichen die Begleitung des Einzelnen unter Berücksichtigung seiner individuellen Bedürfnislage im Vordergrund.

D

Durchs Jahr immer geöffnet?      
Die Heilpädagogische Tagesstätte orientiert sich in ihren Öffnungszeiten an der Schule, d.h. das Angebot der Tagesstätte schließt sich untermittelbar an die Zeit des Unterrichts an, besteht also immer an Schultagen; während der Ferien ist die Einrichtung geschlossen. Die Tagesstätte endet montags bis donnerstags um 16.15 Uhr, freitags um 15.00 Uhr. Jährlich findet ein zusätzliches Angebot der Tagesstätte am Wochenende oder in den Ferien (pro Gruppe und in Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Betreuten unterschiedlich) statt.

E

Die heilpädagogische Erziehung und Förderung in der Heilpäd. Tagesstätte beinhaltet folgende Zielsetzungen:   (evtl. Foto)
• Erziehung zur größtmöglichen Selbständigkeit
• Erlernen sozialer Kompetenz
• Einhaltung von Regeln innerhalb gelockerter Strukturen
• Motivation und Freude für eigenes, selbstbestimmtes Handeln wecken
• Stärkung des Selbstbewusstseins durch Erfahrung eigener Fähigkeiten

F

Ein Schüler sitzt im Hallenbad in einem gelben Schwimmreifen

Gestaltung von Freizeit:   

Prinzip: "Ich kann", aber nicht "ich muss"

(Freiwillige) Teilnahme an speziellen Freizeitangeboten (Schwimmen / Freizeitclub / Neigungsgruppen / Snoezelen)

G

Haben Sie Fragen zu rechtlichen Grundlagen der Betreuung Ihres Kindes in der Heilpädagogischen Tagesstätte?
Die Betreuung und Förderung Ihres Kindes basiert zum einen auf den Richtlinien für Heime und Tageseinrichtungen § 45 SGB VIII, bezogen auf die Ausstattung und die Inhalte sowie auf §§ 53 ff SGB XII, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung betreffend. Diese ist darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken, sowie drohende Behinderungen zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

i

Die individuelle Förderung gerade auch beim Umgang mit elektronischen Geräten zur Kommunikationsförderung wird bei Bedarf nachmittags im Sinne einer vernetzten Förderung in enger Absprache mit Schule und Therapie fortgeführt.

Da gibt`s was zu erleben - bei der Gestaltung von Festen und Feiern im Jahreskreis: Bei St. Martin, Nikolaus, Weihnachten, Fasching, Ostern, Geburtstag und vielen weiteren Festen, die einfach gefeiert werden, wie sie fallen….!

K

Die VerKöstigung Ihres Kindes erfolgt über die Küche unseres Hauses: Bereits am Schulvormittag wird hier die tägl. variierende Pausenverpflegung bereit gestellt, einschließlich Getränk (Kostenpunkt: 12 € monatl. bei Normalkost/6 € monatl. für Pürierkost, z.B. Joghurt u.ä.). Alternativ geben Sie Ihrem Kind die Vormittagspause von zuhause mit. Im Rahmen des Tagesstättenbesuchs erhält Ihr Kind ein Mittagessen sowie eine kleine Nachmittagspause, z.B. Obst, ab und an auch ein Stück Kuchen oder auch einmal eine besondere Nachspeise; zu jeder Mahlzeit werden Getränke gereicht. Sämtliche Mahlzeiten werden gemeinsam im Gruppenraum eingenommen; Tischdienste werden nach Möglichkeit, evtl. mit Hilfestellung (in Orientierung am Alter und individuellen Entwicklungsstand) von den Kindern und Jugendlichen selbst durchgeführt.

Ausflug zum therapeutischen Reiten. Ein paar Mädchen streicheln den Kopf eines Pferdes

L

Erfahrung von Lebensqualität nach individueller Bedürfnislage: Fragen Sie in der jeweiligen Gruppe Ihres Kindes nach den Vorhaben und Planungen, beispielsweise für die kommende Woche. Lassen Sie sich, z.B. während eines Elterngesprächs, die individuelle Förderdokumentation, Ihr Kind betreffend, zeigen. So erfahren Sie, wie den Bedürfnissen Ihres Kindes individuell entsprochen wird - und können evtl. durch eigene Ideen/Erfahrungen zur weiteren gelingenden Betreuung und Förderung beitragen.

M

Und - das Wichtigste aus der Sicht Ihres Kindes?-
Im Mittelpunkt der Tagesstätte steht das gemeinsame Er-Leben mit Gleichgesinnten - in der Gruppe oder gruppenübergeifend!

N

Drei Schüler fahren mit einem Plastik-Bob einen Schneehang herunter

Wir gehen hinaus in die Natur:

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets witterungsgerecht gekleidet ist (bei Bedarf Matsch-/Schneehose anziehen/mitgeben!)! Wir wollen was unternehmen mit Ihrem Kind! Denken Sie bitte auch an ausreichend Versorgung Ihres Kindes mit Wechselwäsche - falls mal was danebengeht (bitte jahreszeitenbedingt austauschen!).

O

Organisation des täglich Bustransports: Ihr Kind wird morgens direkt von zuhause abgeholt und mit einem Kleinbus zur Schule gebracht und nachmittags in gleicher Weise zurück befördert. Den aktuellen Busplan Ihres Kind mit Abhol-/Bringzeit erhalten Sie in der Regel jeweils vor Beginn eines neuen Schuljahres. Die angegebenen Zeiten gelten als Richtwerte. Bitte beachten Sie, dass es gerade im Stadtbereich zu den Stoßzeiten morgens/nachmittags immer wieder zu Abweichungen kommen kann. Berücksichtigen Sie, dass auch bei Abwesenheit eines oder mehrerer Kinder auf der Linie sich Zeiten kurzfristig verschieben können. Im Sinne sämtlicher Beteiligter bitten wir Sie, trotz dieser Unwägbarkeiten um persönliche Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Bitte benachrichtigen Sie den Busdienst rechtzeitig, falls Ihr Kind krankheitsbedingt (oder aus anderen Gründen) nicht zu transportieren ist. (evtl. Foto)

Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung - ja gerne!
Deshalb werden die meisten unserer Unternehmungen und Aktionen auf  Photos festgehalten und in vielfältiger Weise dokumentiert: Auf Aushängen im Schulhaus, meist vor den Gruppenräumen oder in der Eingangshalle; manche größere Aktionen werden auch von der Presse begleitete und dort veröffentlicht - und/oder findet sich hier auf der Homepage.
Einverständniserklärungen für/gegen die Veröffentlichung von Bild- und anderem Dokumaterial Ihres Kindes erhalten Sie mit den Anmeldeformularen sowie 1 x jährlich mit anderen Doku-Unterlagern zu Beginn eines jeden Schuljahres.

R

Sie wünschen Rat und Unterstützung?
Sie wollten Informationen zu Themen, die Sie als Familie mit einem behinderten Kind in besonderer Weise betreffen?
Sie befinden sich persönlich in einer akuten Belastungssituation?
Elterngespräch sind nach Absprache jederzeit möglich; wenden Sie sich dazu entweder ans jeweilige Gruppenpersonal oder auch an Verantwortliche aus der Einrichtungsleitung! Intensivere Begleitung (therapeut. Begleitangebot fürs Kind, psychosoz.Beratung, Vermittlung weiterführender/ergänzender Hilfsangebote) bietet Ihnen entsprechend unser sozial-päd./psycholog. Fachdienst sowie die päd. HPT-Leitung nach Bedarf. Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause!

S

Auch Eltern-Stammtische, Eltern-(Info)-Abende bieten eine gute Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen oder sich einfach auszutauschen. Nutzen Sie das Angebot!

T

Hausintern werden über die Heilpädagogische Tagesstätte Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und psycholog. Begleitung) vorgehalten. In der Regel wird der individuelle Therapiebedarf eines Kindes bei der Aufnahme erstmals abgesprochen/abgeklärt. Die Verordnung der Therapien (ausgenommen: psycholog. Begleitung) erfolgt über den Behandlungsplan (Grundlage: Rahmenvertrag der Heilpäd. Tagesstätten mit den Krankenkassen), der über unseren zuständigen Schularzt Dr. Pontz/Passau in Absprache mit Therapeuten und bei Bedarf BetreuerInnen aus der Gruppe erstellt wird. Der Behandlungsplan wird in der Regel für ein ganzes Jahr ausgestellt. Geplante Änderungen hinsichtlich der therapeutischen Behandlungen Ihres Kindes werden mit Ihnen rechtzeitig besprochen; suchen Sie gerne auch selbst das Gespräch mit uns, wenn aus Ihrer Sicht Änderungen (z.B. bei behinderungsbedingter Verschlechterung oder auch bei stabiler Verbesserung der Symptomatik Ihres Kindes) hierbei notwendig werden sollten. Erhält Ihr Kind therapeutische Leistungen irgendwelcher Art werden Sie als Eltern in begleitenden Gesprächen stets in den Behandlungsverlauf mit einbezogen.

U

Medizinische Unterlagen bezügl. aktueller Diagnosestellung, neueren Untersuchungsbefunden, ggf. OP-Ergebnissen u.ä. dürfen unsererseits zum Zwecke der gezielten Förderung, Unterstützung und therapeutischen Behandlung Ihres Kindes von behandelnden Ärzten nach Schweigepflichtentbindung durch Sie als Eltern angefordert werden.

V

Auch bei optimaler Aufsichtführung kann es vorkommen, dass ein Kind sich während der Betreuungszeit hier in unserer Einrichtung eine Verletzung zuzieht.
Was müssen Sie dazu beachten?
Geben Sie bei jedem Arztbesuch, den Sie diesbezüglich zu unternehmen haben, an, dass Ihr Kind sich während der Betreuungszeit in der Einrichtung verletzt hat; sämtliche entstehenden Kosten werden dann von der "Bayer. Gemeinde-Unfallversicherung" getragen, die bei einrichtungsinternen Unfällen haftet (Dies gilt übrigens auch für etwaige Folgekosten. Beispiel: Muss ein verletzungsbedingt abgebrochener Zahn nach etlichen Jahren wieder-/weiter behandelt werden bzw. verursacht dieser erneut Probleme, so ist auch hier diese Versicherung zuständig).

W

Lebensraum Tagesstätte - Fenster zur Welt:
Alles, was in der näheren Umgebung an Aktionen geboten ist, besuchen wir gerne mit Ihrem Kind. Je nach Entwicklungsstand, Interessenslage und individueller Bedürftigkeit sind wir ob Dult, ob Ausstellung, Theaterbesuch, Schifferlfahrt u.v.m. mit Ihrem Kind dabei!

 
Z

Und das Wichtigste zum Schluss:
Die Zusammenarbeit mit ihnen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ist für die positive Entwicklung ihres Kindes von großer Bedeutung. Sie wollen das Beste für Ihr Kind - wir genauso. Vielleicht haben wir manchmal unterschiedliche Wege vor Augen, um dieses Ziel zu erreichen - in Gesprächen, ggf. mit den unterschiedlichen Fachdisziplinen der Einrichtung, können gemeinsame Lösungsansätze gefunden und miteinander angegangen werden. Sie sind sind die "Fachleute" 1. Wahl, in Bezug auf Ihr Kind: Teilen Sie uns Ihre Meinung/Ihre Ansicht mit, kommen Sie mit uns ins Gespräch - beispielsweise täglich übers Mitteilungsheft… oder über ein Elterngespräch nach Vereinbarung!

 

Wir freuen uns, Sie und Ihre Familie ein Stück weit durch das Angebot unserer Einrichtung begleiten zu dürfen!