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Stand: 20.10.2021

Pressemitteilung

Das sollten Sie unbedingt wissen!

Das neue Schuljahr steht bevor und nach wie vor wirkt sich Corona bestimmend auch auf unseren Schul- und HPT-Alltag aus.

Sie erhalten im Weiteren wichtige Informationen für den Schulstart am 14.9.2021.

Regelmäßige Testungen auf Covid 19

Für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler sowie für ungeimpftes Schul-/HPT- Personal sind bis auf weiteres regelmäßige Corona-Tests verpflichtend und gelten damit als Voraussetzung für den Schul- und HPT-Besuch.

Diese Testungen sind im Förderschulbereich 2 x wöchentlich durchzuführen.

Testtage in der Einrichtung sind bis auf weiteres Montag und Donnerstag oder generell der erste Wochentag, an dem ein Kind die Schule besucht.

Durchführung der Tests

Die Testungen werden wie im vergangenen Schuljahr in der Schule durchgeführt.

Sie können aber auch das Testzubehör für den Selbsttest Ihres Kindes zuhause kostenfrei von der Einrichtung erhalten.

Teilen Sie uns über das Mitteilungsheft Ihres Kindes bis Mittwoch, den 15.9.2021 mit, wenn Sie Testzubehör für zuhause benötigen.

Ausnahmen von der Testpflicht

Kinder und Jugendliche, denen eine Testung aufgrund der Schwere der Behinderung nicht zugemutet werden kann, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Wichtig: Dies bedarf jedoch vorher einer Abstimmung mit der Schulleitung.

Neues Testverfahren: Pool-Tests ("Lolli-Tests") in Planung

Dieses Testverfahren funktioniert mit der besonders sicheren PCR-Methode.

Weil die Umsetzung sehr aufwändig ist, ist das Vorgehen noch in Arbeit.

Liegen uns genauere Informationen vor, teilen wir Ihnen diese umgehend mit.

Erster Schultag

Jede Infektion, die schon vor Schulbeginn erkannt wird, erhöht die Sicherheit für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte in den ersten Unterrichtstagen, verhindert Infektionen und Quarantäneanordnungen nach Schulbeginn.

Bitte helfen Sie daher mit und lassen Sie Ihr(e) Kind(er) in der letzten Ferienwoche (ideal am 13.9.2021) auf das Coronavirus testen - am besten mit einem PCR-Test in einem Testzentrum oder auch mit einem Schnelltest in einer Teststation oder einer Apotheke. Die Tests sind dort für Sie weiterhin kostenlos.

Geben Sie die Bestätigung über das negative Testergebnis am ersten Schultag Ihrem Kind einfach mit in die Einrichtung.

Regelung für Kinder der SVE

Für die Kinder, die eine SVE besuchen, besteht keine Testverpflichtung.

Sie haben als Eltern jedoch die Möglichkeit, sich mit einem sog. Berechtigungsschein in der Apotheke Schnelltests für Ihr Kind abzuholen. Die Testungen sind dann 2x pro Woche zuhause vor Besuch der SVE durchzuführen.

Den Berechtigungsschein erhalten Sie über die Einrichtung. 

3G-Regel - Testnachweis über Schülerausweis

Mittlerweile gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 3G-Regelung.  

Diese betrifft auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Schulalter.

Durch unser klar vorgegebenes Testkonzept sind Schülerinnen und Schüler die wahrscheinlich am häufigsten und zuverlässigsten getestete Bevölkerungsgruppe.

Deshalb gilt die Vorlage des Schülerausweises als Testnachweis.

Sie können bei der Schule einen Schülerausweis beantragen.

Dafür ist ein möglichst aktuelles Passfoto Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes erforderlich.  

Sie erhalten das Dokument spätestens innerhalb einer Woche nach Beantragung.

Für vollständig geimpfte Personen gilt

Vollständig geimpfte Jugendliche und junge Erwachsene sind von der Testpflicht grundsätzlich ausgenommen.

Bitte geben Sie, sobald Ihr Kind die zweite Covid-19-Impfung erhalten hat, den Impfpass Ihres Kindes mit in die Einrichtung, damit wir dies dokumentieren und im weiteren Vorgehen berücksichtigen können.

Wir wünschen uns allen einen guten Start in das neue Schuljahr und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums können Sie sich noch genauer über die Hygienemaßnahmen an den bairischen Schulen informieren!

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