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Stand: 20.10.2021

Pressemitteilung

Wichtige Info zum Schulstart am 8.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

ich hoffe, Sie und Ihre Familie hatten schöne Ferientage und konnten sich gut erholen und Kraft tanken.

Sie wissen bestimmt, dass am Mittwoch, den 03.11.2021 ein Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen wurde. 

Über die Neuerungen, die sich daraus für den Schul- und HPT-Bereich ergeben, möchte ich Sie hiermit informieren.

1. PCR-Pooltests und Selbsttests zum Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien

Nach den Allerheiligenferien finden die PCR-Pooltestungen weiterhin im gewohnten Rhythmus statt. Das bedeutet für unsere Schule, dass am Montag und Mittwoch die Klassen in Grubweg und am Dienstag und Donnerstag die 1. und 2. Klasse in Hacklberg die Pooltestungen machen werden.

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage wird von Seiten des Kultusministeriums die Durchführung zusätzlicher Selbsttests zu Unterrichtsbeginn am kommenden Montag, den 8. November nachdrücklich empfohlen.

Das heißt, dass sich am Montagmorgen alle Schülerinnen und Schüler (auch Geimpfte und Genesene) mit einem Selbsttest zusätzlich testen. 

Falls Sie diese Durchführung von Selbsttests ablehnen, bitten wir Sie zur Sicherheit aller um einen externen Testnachweis.

Ebenso werden sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritas-Förderzentrums St. Severin-Schule  (auch geimpfte und Genesene) am Montagmorgen mit einem Schnelltests selbst testen.

2. Intensivierung der Selbsttests bei Infektionsfall in einer Klasse

Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen. Falls dies erforderlich sein sollte, werde ich Sie selbstverständlich vorab informieren. 

Soweit keine Teilnahme Ihres Kindes an den schulischen Testungen erfolgt, ist nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für die Teilnahme am Präsenzunterricht ein externer Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV zu erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.

3. Erweiterte Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien

Ab Montag, 8. November gilt auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und auch während des HPT-Besuchs Maskenpflicht. 

Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. 

Die erweiterte Maskenpflicht gilt in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021).

Ab Jahrgangsstufe 5 gilt die erweiterte Maskenpflicht für die ersten beiden Unterrichtswochen  (8.-12.11. Sowie 15.-19.11.2021).

Wie schon zu Beginn des Schuljahres 2021/22 umfasst die erweiterte Maskenpflicht alle geschlossenen Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude. 

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen.

Ab Jahrgangsstufe 5 sind medizinische Masken (OP-Masken) vorgeschrieben.

Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden. 

Weitere Fragen und Antworten können Sie, wie immer, der Homepage des Kultusministeriums entnehmen. Hier der Link: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html 

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Deschner, Schulleiter

 

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