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Stand: 20.10.2021

Pressemitteilung

VORLÄUFIGE ÄNDERUNG ZU MNS-Pflicht bleibt auch in Woche 3

Update "Allgemeines Hygienekonzept" aufgrund der gestiegenen 7-Tages-Inzidenz

Am Do., 17.9.2020 hat nach Berechnung und Information des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die 7-Tages-Inzidenz in Passau den Signalwert von 35 überschritten.

Die Koordinierungsgruppe "Pandemie Passau" hat entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung in Abstimmung mit dem Staatl.  Gesundheitsamt ein konkretes Maßnahmenkonzept zur Eindämmung des Infektionsgeschehens festgelegt (siehe Anhang).

Die am 17.9.2020 ausgesprochene Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 25.9.2020 und umfasst für das Caritas-Förderzentrum St. Severin-Schule folgende Regelungen, die den Hygienemaßnahmen in Stufe 2 des Rahmenhygieneplans vom 2.9.2020 entsprechen.

Das heißt, dass die beschlossenen Maßnahmen für den SVE- und Schulbereich einer Verlängerung der Maßnahmen der vergangenen zwei Wochen bis zum 25.9.2020 entsprechen.

Die MNS-Pflicht gilt wie gehabt für alle Mitarbeiter*innen in SVE, GS-, MS- und BS-Stufe auf dem gesamten Schulgelände.
Die Mitarbeiter*innen der SVE dürfen lediglich in den Gruppenräumen den MNS abnehmen.
In den Begegnungsräumen gilt die MNS-Pflicht für alle Mitarbeiter*innen und Schüler*innen.
Ausgenommen von dieser Regel sind die Kinder der SVE-Gruppen.
Die MNS-Pflicht gilt für Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 5 auch während des Unterrichts.

Sportunterricht findet aufgrund der MNS-Pflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 5 noch nicht statt.
Ausgenommen sind SVE und GS-Stufe, für deren Schüler*innen keine MNS-Pflicht in den Unterrichts- und Gruppenräumen besteht.
Der Schwimmunterricht entfällt bis auf weiteres.

Besondere Regelung für den HPT-Bereich

Die am 18.9.2020 veröffentlichte Ergänzung "Besondere Regelung für den HPT-Bereich" gilt erst, sobald vom Einrichtungsträger diesbezüglich eine entsprechende Bestätigung vorliegt.
Bis zum Vorliegen der Bestätigung des Einrichtungsträgers gelten die Bestimmungen aus dem Hygienekonzept vom 3.9.2020 (vgl. oben Ausführungen zu Schule).



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