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Stand: 20.10.2021

Pressemitteilung

Maskenpflicht in Schulen

An allen Schulen gilt eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und auf allen Begegnungsflächen, bis auf Weiteres auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen (...). 

Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.

Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. 

Weitere Informationen zum Unterrichtsbetrieb finden Sie wie immer unter FAQ Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2021/22.

 

 

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