Pressemitteilung
Maskenpflicht entfällt ab 4.10.2021 im Unterricht
01.10.2021 // Am 1.10.2021 um 12.00 Uhr wurde der Rahmenhygieneplan um folgenden Punkt aktualisiert:
- Im Inneren des Schulgebäudes besteht außerhalb des Unterrichts Maskenpflicht (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus).
- Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen dabei eine medizinische Gesichtsmaske ("OP-Maske") tragen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 reicht eine sog. "Alltags-" bzw. Communitymaske aus.
- Die Maskenpflicht entfällt ab 4. Oktober im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann.
- Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
- Im Außenbereich der Schule (z.B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden.
- Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich (siehe dazu auch die FAQ "Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?")
Weitere News zum Thema "Corona und Schule" finden Sie unter dem Link: Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
Ein schönes und erholsames Wochenende wünscht Ihnen
das Schulleitungs-Team