Wieder gute Nachrichten für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Seit dem heutigen Mittwoch, den 1. Juli 2021, dürfen nun auch die Kinder der MS-Stufe und der BS-Stufe ihre Maske im Unterricht abnehmen, wenn sie an ihrem Platz sitzen.
Auch die Lehrkräfte und weiteres in den Gruppen und Klassen tätiges Personal darf nach Erreichen des Sitz- oder Arbeitsplatzes (z.B. am Pult) die Maske abnehmen.
Das gilt auch, wenn im Unterricht der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Diese Regelung gilt auch während der Tagesstätte.
Für Arbeiten im Nahkontakt zu Schülerinnen und Schülern besteht weiterhin Maskenpflicht für Mitarbeiter.
Natürlich dürfen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auch weiterhin die Maske im Unterricht oder in der Tagesstätte tragen, wenn sie selbst und/oder die Eltern das wollen.
Wir haben also eine ähnliche Situation wie vor einem Jahr. Das ist schön!
Lesen Sie weiter unten das gesamte Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.