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Stand: 20.10.2021

Pressemitteilung

Keine Maske am Sitzplatz in der Grundschulstufe und in der SVE

ES GIBT TOLLE NEUIGKEITEN VOM BAYERISCHEN KULTUSMINISTERIUM!

Seit dem heutigen Mittwoch, den 23. Juni 2021, dürfen nun auch die Kinder der GS-Stufe ihre Maske im Unterricht abnehmen, wenn sie an ihrem Platz sitzen.

Das gilt auch, wenn im Unterricht der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Diese Regelung gilt auch während der Tagesstätte.

Natürlich dürfen die Kinder auch weiterhin die Maske im Unterricht oder in der Tagesstätte tragen, wenn die Kinder und/oder die Eltern das wollen.

Lesen Sie weiter unten das gesamte Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

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Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen

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