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Stand: 20.10.2021

Pressemitteilung

Hinweise zum Schul- und SVE-Start nach den Weihnachtsferien

Wir wünschen unserer gesamten Schulfamilie ein gutes und gesundes Jahr 2022!

Hiermit informieren wir Sie über die neuen Regelungen des Kultusministeriums zum Schulstart am 10.1.2022. Die Lesefassung der KM-Texte finden Sie unten zum Download.

Am Montag, den 10.01.22 starten der Unterricht und die Betreuung in der SVE in Form des Präsenzunterrichts für alle.

Die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus macht aber Anpassungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen erforderlich, damit weiterhin Präsenzunterricht stattfinden kann.

Testung für Schülerinnen und Schüler

  • Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit uns dreimal wöchentlich negative Testergebnisse vorzulegen, deren Tests von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Ein PCR Test darf hierbei 48 Stunden alt sein, ein Antigen Schnelltest nur 24 Stunden.
  • Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Test- nachweise) stehen unverändert allen Schülerinnen und Schülern weiter zur Verfügung.

Testung für SVE-Kinder:

  • Ab dem 10.01.2022 gilt eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung einschließlich der SVE für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Dies hat der Ministerrat beschlossen, um die Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen.
  • Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht mehr aus. Die Teilnahme am Angebot der SVE ist ab dem 10.01.2022 nur mit negativem Testnachweis möglich, der auf folgenden Wegen erbracht werden kann:
  • Teilnahme der Kinder an den drei Mal wöchentlich unter Aufsicht in der SVE/HPT durchzuführenden Selbsttests - Vorlage eines negativen Testergebnisses, das durch einen Test erbracht wird, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde (PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder PoC-Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist)

Abschließend noch eine dringende Bitte:

Während der Weihnachtsferien sind viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen. Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen - entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest. Auf diese Weise beginnt der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg!
Wir freuen uns auf den Schulstart am kommenden Montag und hoffen sehr, alle Kinder und Jugendlichen gesund wiedersehen und begrüßen zu können.

Ihnen allen wünsche ich ein schönes Wochenende und einen guten Start in den Präsenzunterricht.

Herzliche Grüße,

Thomas Deschner, Schulleiter



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24.11.2021_Schüler_mit­_Krankheits-Anzeichen

Testpflicht in der SVE ab 10.1.2021

Testpflicht Schüler:innen ab 10.1.2022

Testpflicht Schüler:innen ab 10.1.2022

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